FAQ
- 01
Wir bieten Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung sowie professionelle Reinigungsdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden an. Dazu gehören unter anderem Unterstützung im Alltag, Haushaltsreinigung, Fensterreinigung, Büroreinigung, Praxisreinigung und Unterhaltsreinigung.
- 02
Ja. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können unsere Leistungen im Bereich Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in vielen Fällen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Als anerkannter Anbieter beraten wir Sie gerne zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten.
- 03
Ja. Neben Privatkunden betreuen wir auch Gewerbekunden. Zu unseren Leistungen gehören Büroreinigung, Praxisreinigung, Unterhaltsreinigung und Fensterreinigung für Unternehmen jeder Größe.
- 04
Wir sind hauptsächlich in Osnabrück und Umgebung tätig. Reinigungsleistungen wie Fenster-, Büro- oder Praxisreinigung bieten wir auf Anfrage auch außerhalb dieser Region an. Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse sind nur in den dafür zugelassenen Regionen möglich.
- 05
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website erreichen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück und besprechen alle weiteren Schritte persönlich mit Ihnen.
- 06
Ja. Wir bieten sowohl einmalige Einsätze als auch regelmäßige Termine für Haushaltshilfe, Reinigungsleistungen und gewerbliche Reinigung an.
